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TA-TAA!
Das Tagungs- und Kulturhotel im Taunus

Limesstraße 16
61389 Schmitten-Oberreifenberg

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Geltungsbereich

 

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die vorübergehende Überlassung von Räumen/Zimmern des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen (z.B. Bankette, Feierlichkeiten, Konferenzen, Seminare, Tagungen, Ausstellungen, Präsentationen etc.) sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

 

  1. Abweichende Bestimmungen, auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, sind nur anwendbar, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt worden sind.

 

II. Vertragsabschluss und -partner, Untervermietung

 

  1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Keine Rolle spielt, ob das Angebot vom Kunden oder vom Hotel ausgegangen ist. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Räume/Zimmer anderweitig zu vergeben.

  2. Der Kunde darf überlassene Räume/Zimmer nur unter- und weitervermieten oder zu anderen als den vereinbarten Zwecken benutzen, wenn das Hotel zuvor schriftlich zugestimmt hat. Verweigert das Hotel die Zustimmung, so berechtigt das den Kunden nicht zur Kündigung des Vertrages.

  3. Für alle übrigen Leistungen beziehungsweise Kombinationen aus unserem Leistungsspektrum wird ein sogenannter Werkvertrag geschlossen. 

 

III. Leistungen, Preise, Zahlungen und Gegenrechte

 

  1. Das Hotel hat die vereinbarten Leistungen zu erbringen, insbesondere die Räume/Zimmer zu der vereinbarten Zeit zur Verfügung zu stellen, die der Kunde gebucht hat. Eine Inanspruchnahme der Räume/Zimmer über den vereinbarten Zeitraum hinaus oder die Bereitstellung bestimmter Räume/Zimmer hat der Kunde aber nur, wenn vom Hotel eine schriftliche Zusage vorliegt.

 

  1. Der Kunde muss die für die Überlassung der Räume/Zimmer vereinbarten Preise des Hotels bezahlen. Nimmt er weitere Leistungen des Hotels in Anspruch oder hat er Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte veranlasst, muss er die hierfür geltenden bzw. vereinbarten Preise entrichten. Das gilt insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften (z.B. GEMA).

 

  1. Bei Banketten/Feierlichkeiten berechnet das Hotel ab 24.00 Uhr je angefangene Stunde € 25,00 pro Mitarbeiter.

 

  1. Die vereinbarten Preise beinhalten die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so verändert sich der Preis entsprechend.

 

  1. Rechnungen des Hotels sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung fällig. Zum Abzug eines Skontos oder einer Minderung von Zahlungen ist der Kunde nicht berechtigt.

 

  1. Das Hotel ist berechtigt, bei oder nach Vertragsschluss einen angemessenen Vorschuss oder eine angemessene Sicherheit zu verlangen. Das Hotel kann zudem während der Veranstaltung Zwischenrechnungen erteilen.

 

IV. Rücktritt des Kunden und Nichtinanspruchnahme von Leistungen

 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Hotel ersparten Aufwendungen. Dabei wird der Getränkekonsum bei Feierlichkeiten mit dem Durchschnittswert unseres Hauses von € 25,00 pro Person in Ansatz gebracht. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

Stornogebühren:

bis 90       Tage vor Veranstaltung          keine

90 - 42    Tage                                                 50% des Gesamtpreises

41 – 14    Tage                                                 80% des Gesamtpreises

13 – 04    Tage                                                 90% des Gesamtpreises

03 – 0      Tage                                                 100% des Gesamtpreises

 

  1. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer / Veranstaltungsräume nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers/ des Veranstaltungsraumes hat der Kunde für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.

 

V. Rücktritt des Hotels

 

  1. Hat das Hotel dem Kunden das Recht eingeräumt, binnen einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten, ist auch das Hotel berechtigt, binnen der gleichen Frist kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten, aber nur, wenn ein anderer Kunde die vertraglich vereinbarten Räumlichkeiten/Zimmer buchen will. Vor Ausübung des Rücktrittsrechts muss das Hotel dem Kunden Gelegenheit geben, auf sein eigenes Rücktrittsrecht zu verzichten. Verzichtet der Kunde daraufhin auf sein Rücktrittsrecht, ist auch das Hotel zum Rücktritt nicht mehr berechtigt.

 

  1. Das Hotel kann vom Vertrag auch dann zurücktreten, wenn der Kunde eine fällige Vorauszahlung nicht erbracht hat und eine vom Hotel gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist.

 

  1. Das Hotel ist weiterhin zum Rücktritt berechtigt, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe können sein:

 

a. Es liegen Umstände vor, die dem Hotel die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; das gilt nicht, wenn diese Umstände aus der Risikosphäre des Hotels stammen;

 

b. der Kunde hat bei der Buchung von Räumen oder Veranstaltungen irreführende oder falsche Angaben zu vertragswesentlichen Tatsachen gemacht, etwa zu seiner Person oder zur Person des Veranstalters oder zum Zweck der Buchung;

 

c. es liegen Umstände vor, die die Annahme rechtfertigen, dass durch die Durchführung des Vertrages der Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit beeinträchtigt oder gefährdet werden kann; das gilt nicht, wenn diese Umstände aus der Risikosphäre des Hotels stammen;

 

d. der Kunde hat die überlassenen Räume ohne Zustimmung des Hotels unter- oder weitervermietet oder nutzt sie zu anderen als den vereinbarten Zwecken, ohne dass das Hotel zugestimmt hat;

 

e. nach Vertragsschluss tritt eine deutliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ein.

 

VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Hotel bei Bestellung der Veranstaltung die voraussichtliche Teilnehmerzahl mitzuteilen und über Veränderungen der Buchungszahlen zu unterrichten. Dem Hotel ist eine Namensliste der Teilnehmer zwei Wochen vor Veranstaltung, zu übersenden.

 

  1. Hat der Kunde bei Bestellung eine Bandbreite an Zimmern angegeben, muss er spätestens 14 Tage vor Beherbergungsbeginn, eine Änderung in die voraussichtliche Zimmerzahl angeben. Unterlässt er eine Konkretisierung innerhalb der vorstehend genannten Frist, gilt der Vertrag mit der Zimmeranzahl als zustande gekommen, die dem oberen Ende der Brandbreite entspricht.

 

VII. Bereitstellung und Räumung der Zimmer

 

  1. Das Hotel stellt dem Kunden am vereinbarten Anreisetag die gebuchten Zimmer ab 15.00 Uhr zur Verfügung.

 

  1. Der Kunde muss am vereinbarten Abreisetag die Zimmer spätestens um 10.00 Uhr räumen. Erfolgt die Räumung erst später, kann das Hotel bei einer Räumung bis 13.00 Uhr 25 %, bei einer Räumung bis 16.00 Uhr 50 %, bei einer Räumung bis 19.00 Uhr 75 % und bei einer noch späteren Räumung 100 % des vereinbarten Zimmerpreises berechnen. Ein vertraglicher Anspruch des Kunden auf Nutzung der Zimmer entsteht hierdurch nicht.

 

VIII. Mitbringen von Speisen und Getränken

 

  1. Der Kunde darf keine Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitbringen. Etwas anderes gilt nur, wenn es mit dem Hotel schriftlich vereinbart worden ist. Das Hotel ist dann berechtigt ein Servicegeld für mitgebrachte Speisen und Getränke zu verlangen.

 

IX. Hunde & Haustiere nicht erlaubt

 

  1. Das Mitbringen von Hunden & Haustieren ist nicht erlaubt.

 

X. Räume, technische Einrichtungen, Dekorationsmaterial und Anschlüsse

 

  1. Die dem Kunden zur Verfügung gestellten Räume/Zimmer und technische Anlagen des Hotels sind pfleglich zu behandeln. Wenn und soweit das Hotel für den Kunden auf seine Veranlassung hin technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde muss die Einrichtungen pfleglich behandeln und ordnungsgemäß zurückgeben. Erheben Dritte Ansprüche aus der Überlassung dieser Einrichtung gegen das Hotel, stellt der Kunde das Hotel von diesen Ansprüchen frei.

 

  1. Das Rauchen, die Nutzung von Räucherstäbchen, Wasserkochern, etc. in den Räumlichkeiten/Zimmern des Hotels ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist das Hotel berechtigt, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und eine Entschädigung für den Ausfall der Räume zur Weitervermietung geltend zu machen.

 

  1. Bevor der Kunde Gegenstände in den Veranstaltungsräumen/Zimmern aufstellt oder einbringt, hat er dies mit dem Hotel abzustimmen, um Schäden an den Veranstaltungsräumen/Zimmern zu vermeiden. Nach Veranstaltungsende sind mitgebrachte Gegenstände und auch Dekorationsmaterial unverzüglich zu entfernen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist das Hotel berechtigt, die Gegenstände und das Dekorationsmaterial selbst zu entfernen, einzulagern und die hierfür entstehenden Kosten dem Kunden zu belasten.

 

XI. Haftung des Kunden

 

  1. Der Kunde/Besteller haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die er selbst oder seine gesetzlichen Vertreter, Veranstaltungsteilnehmer oder -besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht haben.

 

XII. Haftung des Hotels, Verjährung von Ansprüchen gegen das Hotel

 

  1. Der Kunde kann Schadenersatzansprüche, einschließlich solcher aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und unerlaubter Handlung, nur geltend machen, soweit sie

 

  • auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen,
  • auf der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch das Hotel oder seine Erfüllungsgehilfen,
  • auf einer zu einer Verletzung des Lebens, der Körper oder der Gesundheit führenden fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen,
  • auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft der gebuchten Veranstaltung oder Räumlichkeiten oder
  • auf einer zwingenden gesetzlichen Haftung des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen (z.B. §§ 701 ff BGB).

 

  1. Sämtliche Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen des Hotels.

 

  1. Der Kunde ist zur Anzeige von Mängeln und dazu verpflichtet, im Rahmen des ihm Zumutbaren beizutragen, die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Besteht die Möglichkeit, dass dem Hotel ein außergewöhnlich hoher Schaden entsteht, ist der Kunde hierauf hinzuweisen verpflichtet.

 

  1. Die Dauer der regelmäßigen Verjährungsfrist für Ansprüche gegen das Hotel wird auf 2 Jahre verkürzt. Schadenersatzansprüche gegen das Hotel verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren ab Entstehung des Anspruchs. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen.

XIII. Foto- und Filmaufnahmen

  1. Bei Veranstaltungen im TA-TAA! werden regelmäßig Foto- und Filmaufnahmen (inklusive Ton) angefertigt. Mit deren späterer Verwendung erklärt sich der Kunde durch den Besuch der Veranstaltungen einverstanden.

XIV. Schlussabstimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages – auch dieser Bestimmung – sollen nur wirksam sein, wenn sie schriftlich erfolgen.

 

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels (Schmitten).

 

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.